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   LSG Schleswig-Holstein, 26.01.2010 - L 4 KA 10/09   

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https://dejure.org/2010,31253
LSG Schleswig-Holstein, 26.01.2010 - L 4 KA 10/09 (https://dejure.org/2010,31253)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 26.01.2010 - L 4 KA 10/09 (https://dejure.org/2010,31253)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 26. Januar 2010 - L 4 KA 10/09 (https://dejure.org/2010,31253)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 28.05.2008 - B 6 KA 9/07 R

    Bewertungsausschuss - angemessene Höhe der Vergütung psychotherapeutischer

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 26.01.2010 - L 4 KA 10/09
    Nachdem das BSG in mehreren Urteilen vom 28. Mai 2008 (u. a. B 6 KA 9/07 R ) (auch) über die Vergütung der nicht zeitgebundenen und genehmigungsbedürftigen psychotherapeutischen Leistungen entschieden hat, trägt die Beklagte vor: Ihrer Auffassung nach sei die Rechtslage zur Vergütung der probatorischen und diagnostischen Leistungen von Psychotherapeuten durch die genannten Urteile des BSG noch nicht so weit geklärt, dass sich daraus für sie eine dezidierte Handlungsverpflichtung ergebe, verbunden mit der Möglichkeit, die Vorbehalte, mit denen die Honorarabrechnungen der Fachärzte wegen der psychotherapeutischen Punktwerte vorsorglich versehen worden seien, zu aktivieren.

    Hinsichtlich der sowohl zeit- als auch antrags- und genehmigungsgebundenen Leistungen hat die Beklagte dem Kläger im Übrigen zunächst auf der Grundlage des Beschlusses des Bewertungsausschusses aus Oktober 2004, und, nachdem dieser in den Urteilen des BSG vom 28. Mai 2008 (u.a. B 6 KA 9/07 R ) für die Jahre 2000 und 2001 als rechtswidrig angesehen worden war, soweit bei der Berechnung der Psychotherapie-Mindestpunktwerte die Umsätze der Allgemeinmediziner um Einnahmen für Laborleistungen und aus Pauschalerstattungen zu bereinigen waren, auch insoweit Nachzahlungen geleistet (Bescheid vom 10. Juli 2009, Bl. 168 d. A.).

    Der Senat legt seiner Entscheidung die Urteile des BSG vom 28. Mai 2008 (u.a. B 6 KA 9/07 R, BSGE 100, 254) zugrunde.

    Während insoweit bisher eine bestimmte Vergütungsuntergrenze nicht festgelegt, sondern lediglich dargelegt worden war, dass ein Punktwert von deutlich mehr als 3 Cent jedenfalls ausreiche (BSG, Urt. v. 29. August 2007 - B 6 KA 35/06 R - SozR 4-2500 § 85 Nr. 38, juris Rn. 17), hat das BSG nunmehr entschieden, dass ein Betrag von 5 Pfennig/2,56 Cent grundsätzlich nicht unterschritten werden darf (BSG, Urt. v. 28. Mai 2008, a.a.O.; juris Leitsatz 3 und Rn. 65).

    Zum anderen hat das BSG in den Urteilen an anderer Stelle auf seinen Auftrag zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes und zur Schaffung von Rechtsfrieden und Rechtssicherheit hingewiesen (B 6 KA 9/07 R, a.a.O., juris Rn. 39).

    So wird in den Leitsätzen jeweils nur von den probatorischen Sitzungen, in den Entscheidungsgründen dagegen von den nicht zeitgebundenen und genehmigungsbedürftigen psychotherapeutischen Leistungen, "insbesondere" von den probatorischen Sitzungen gesprochen (B 6 KA 9/07 R, juris Rn. 57).

    Dem Urteil des BSG vom 28. Mai 2008 in dem Verfahren B 6 KA 9/07 lag insoweit eine besondere Konstellation zu Grunde, als das Verfahren einen vom BSG bereits in einem früheren Verfahren in Bezug auf die Bildung der fachärztlichen Honorarkontingente und auch speziell des Honorarkontingentes der Psychotherapeuten beanstandeten HVM betraf (im Einzelnen: juris Rn. 58 ff).

  • BSG, 29.08.2007 - B 6 KA 35/06 R

    Vertragspsychotherapeut - keine Einbeziehung der Vergütung probatorischer

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 26.01.2010 - L 4 KA 10/09
    Während insoweit bisher eine bestimmte Vergütungsuntergrenze nicht festgelegt, sondern lediglich dargelegt worden war, dass ein Punktwert von deutlich mehr als 3 Cent jedenfalls ausreiche (BSG, Urt. v. 29. August 2007 - B 6 KA 35/06 R - SozR 4-2500 § 85 Nr. 38, juris Rn. 17), hat das BSG nunmehr entschieden, dass ein Betrag von 5 Pfennig/2,56 Cent grundsätzlich nicht unterschritten werden darf (BSG, Urt. v. 28. Mai 2008, a.a.O.; juris Leitsatz 3 und Rn. 65).

    Dass andererseits ein beliebiger Punktwertabfall für die übrigen, jedenfalls für die probatorischen Leistungen auf Dauer nicht hingenommen werden kann, hatte das BSG bereits in dem Urteil vom 29. August 2007 (B 6 KA 35/06 R - SozR 4-2500 § 85 Nr. 38, juris Rn. 17) dargelegt, entsprechend der nach ständiger Rechtsprechung bestehenden Verpflichtung der Beklagten zur Beobachtung und Reaktion im Falle eines zu weitgehenden, von der Arztgruppe nicht beeinflussbaren Punktwertverfalls innerhalb eines Honorartopfes, ohne jedoch bisher daraus die Vorgabe eines nicht zu unterschreitenden Mindestpunktwertes abzuleiten.

    So heißt es in dem Urteil vom 29. August 2007 (B 6 KA 35/06 R, a.a.O.), die probatorischen Sitzungen gehörten zum Kern des Leistungsspektrums der Psychotherapeuten, weshalb bei ihnen ein beliebiger Punktwertabfall auf Dauer nicht hingenommen werden dürfe.

  • BSG, 28.05.2008 - B 6 KA 49/07 R

    Ärztliche und nichtärztliche Psychotherapeuten - angemessene Höhe der Vergütung

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 26.01.2010 - L 4 KA 10/09
    Zur Berechnung des tatsächlichen Punktwertes hat das BSG in dem Urteil vom 28. Mai 2008 in dem Verfahren B 6 KA 49/07 R eine Gesamtbetrachtung der durchschnittlichen Punktwerte der Primärkassen und der Ersatzkassen vorgenommen.

    Dass die Beklagte dabei einen gewichteten Durchschnittpunktwert ermittelt hat, während das BSG nach der Berechnung in dem Verfahren B 6 KA 49/07 R (a.a.O.) offenbar eine ungewichtete Durchschnittsberechnung vorgenommen hat, ist schon deshalb nicht zu beanstanden, weil die von der Beklagten gewählte Berechnungsmethode zu einer möglichst wirklichkeitsnahen Berechnung des in der konkreten Praxis erzielten Durchschnittspunktwertes führt.

    Das BSG hat insoweit eine Einschränkung vorgenommen, indem es den genannten Mindestpunktwert nur auf die "für eine sachgerechte psychotherapeutische Versorgung in der einzelnen Praxis notwendige Mindestzahl an probatorischen Sitzungen" bezogen hat (B 6 KA 49/07 R, juris, Rn. 57).

  • BVerwG, 13.01.2005 - 4 B 89.04

    Unzureichende Substantiierung der Erforderlichkeit eines weiteren

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 26.01.2010 - L 4 KA 10/09
    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts und des Vorbringens der Beteiligten wird auf die Gerichtsakte, den Vorgang betreffend das Eilverfahren S 14 KA 74/03 ER (L 4 B 89/04 KA ER) sowie den Verwaltungsvorgang der Beklagten betreffend die Honorierung des Klägers in den streitgegenständlichen Quartalen Bezug genommen.

    Bezogen auf die ursprünglich auch streitigen sowohl zeit- als auch genehmigungsbedürftigen Leistungen nach dem Abschnitt G IV EBM-Ä berücksichtigt der Senat dabei, dass der dem Kläger für die streitgegenständlichen Quartale bereits während des Klageverfahrens und zusätzlich während des Berufungsverfahrens nachgezahlte Betrag mehr als die Hälfte des insgesamt geforderten Betrages ausmacht, den der Senat in dem Streitwertbeschluss in dem Verfahren einstweiligen Rechtschutzes L 4 B 89/04 KA ER - hier allerdings unter Einbeziehung des nicht streitgegenständlichen Quartals II/03 - mit 23.355,03 EUR errechnet hatte.

  • BSG, 25.08.1999 - B 6 KA 14/98 R

    Honorierung der zeitabhängigen und genehmigungsbedürftigen psychotherapeutischen

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 26.01.2010 - L 4 KA 10/09
    Der Kläger erhob gegen alle Bescheide Widersprüche, die er im Wesentlichen gleichlautend wie folgt begründete: Die der Honorierung zugrunde liegenden Regelungen des HVM der Beklagten seien rechtswidrig, da die Vorgaben aus der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) mit Urteilen vom 25. August 1999 (B 6 KA 14/98 R, B 6 KA 17/98 R) und vom 26. Januar 2000 (B 6 KA 4/99 R) und die gesetzlichen Vorgaben des § 85 Abs. 4 SGB V zur Vergütung psychotherapeutischer Leistungen nicht berücksichtigt worden seien.

    Nach der hierzu vom BSG entwickelten Modellberechnung (vgl. dazu im Einzelnen Urt. des BSG v. 25. August 1999 - B 6 KA 14/98 R - BSGE 84, 235) wurde der Mindestpunktwert für die genannten Leistungen so festgesetzt, dass ein vergleichbares Einkommen eines Allgemeinmediziners bereits durch die Erbringung der zeit- und genehmigungsgebundenen Leistungen nach dem Abschnitt G IV EBM-Ä gewährleistet ist.

  • BSG, 28.01.2004 - B 6 KA 52/03 R

    Bewertungsausschuss - Rechtswidrigkeit des Beschlusses vom 16. 2. 2000 zur

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 26.01.2010 - L 4 KA 10/09
    Nachdem das BSG mit Urteil vom 28. Januar 2004 (B 6 KA 52/03 R) den Beschluss des Bewertungsausschusses vom 16. Februar 2000 zur Festlegung der angemessenen Höhe der Vergütung ausschließlich psychotherapeutisch tätiger Vertragsärzte und -therapeuten für rechtswidrig erklärt und der Bewertungsausschuss daraufhin durch Beschluss vom 29. Oktober 2004 einen neuen Beschluss zur Vergütung psychotherapeutisch tätiger Vertragsärzte erlassen hatte, hat die Beklagte dem Kläger für die Quartale I/00 bis II/04 Honorar in Höhe von 12.424,17 EUR nachvergütet (Schreiben der Honorarabteilung vom 3. Februar 2005 nebst anliegender Übersicht über die Berechnung der Nachzahlung, Bl. 34 d. A.).
  • BSG, 26.01.2000 - B 6 KA 4/99 R

    Vergütung der zeitabhängigen und genehmigungsbedürftigen Leistungen der Großen

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 26.01.2010 - L 4 KA 10/09
    Der Kläger erhob gegen alle Bescheide Widersprüche, die er im Wesentlichen gleichlautend wie folgt begründete: Die der Honorierung zugrunde liegenden Regelungen des HVM der Beklagten seien rechtswidrig, da die Vorgaben aus der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) mit Urteilen vom 25. August 1999 (B 6 KA 14/98 R, B 6 KA 17/98 R) und vom 26. Januar 2000 (B 6 KA 4/99 R) und die gesetzlichen Vorgaben des § 85 Abs. 4 SGB V zur Vergütung psychotherapeutischer Leistungen nicht berücksichtigt worden seien.
  • LSG Hessen, 29.01.2014 - L 4 KA 31/12
    Nach der Rechtsprechung des LSG Schleswig-Holstein (Urteil vom 26. Januar 2010, L 4 KA 10/09) richte sich die Mindestzahl der probatorischen Sitzungen nach der sachgerechten psychotherapeutischen Versorgung und nicht nach einer mathematischen Mindestzahl, die die Vergütung eines geringeren Anteils von probatorischen Sitzungen zum Mindestpunktwert wegen der unzureichenden Finanzmittel gerade noch erlaube.
  • SG Marburg, 21.03.2012 - S 11 KA 626/10

    Rechtsstreit über die Höhe des Punktwertes für probatorische Sitzungen in den

    Das Gericht folgt dieser Rechtsprechung, auch wenn man - wie das LSG Schleswig Holstein (Urt. vom 26.01.2010, L 4 KA 10/09) - verschiedene Kritikpunkte an der Festlegung eines nicht zu unterschreitenden Mindestpunktwertes (auch) für die probatorischen Sitzungen anbringen kann.
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